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Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung an Ihrer Seite

Die Pflicht zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten rückt näher

Bereiten Sie sich schon heute auf die Berichterstattung im Rahmen Ihrer Corporate Sustainability Responsibility (CSR) über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in den Bereichen Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung) (ESG) vor!

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu analysieren und strukturiert im Einklang mit EU-Standards darüber zu berichten.

 

Unsere Leistungen für Sie:

  •  Beratung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  •  Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten
  •  Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Muss Ihr Unternehmen ab 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?

Mehr als 250
Mitarbeiter:innen

Umsatzerlöse über
40 Millionen Euro

Bilanzsumme über
20 Millionen Euro

Überschreitet Ihr Unternehmen mindestens zwei dieser Kriterien? Dann sind Sie nach dem aktuellen Entwurf einer EU-Richtlinie ab dem Geschäftsjahr 2025 dazu verpflichtet, einen standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen.

Vielen mittelständischen Unternehmen ist es schon heute ein Anliegen, über ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit zu berichten. Und das aus gutem Grund, denn Mitarbeiter:innen möchten zunehmend in Unternehmen arbeiten, die sich dieser Themen aktiv annehmen. Abnehmer:innen müssen sicherstellen, dass Nachhaltigkeit in ihrer Lieferkette ausreichend berücksichtigt wird und Konsument:innen werden diesbezüglich sensibler bei ihren Kaufentscheidungen. Ferner fordern Banken im Rahmen von Kreditvergaben detaillierte Informationen zu Aktivitäten im Bereich der Nachhaltigkeit.

Gute Gründe, sich schon heute mit einem standardkonformen Nachhaltigkeitsbericht zu beschäftigen

  • Die Orientierung an Berichtsstandards hilft dabei, dieses Themengebiet zu strukturieren.
  • Teile des Nachhaltigkeitsberichtes können für weitere Anwendungsbereiche genutzt werden: Angebote/Ausschreibungen, Anfragen von Kunden, Anfragen von Banken, Websites, Broschüren, Lageberichte, Social Media, Employer Branding.
  • Durch die Befassung mit Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich zahlreiche Impulse für weitere Aktivitäten in diesem Bereich.
  • Der kommunizierte Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen kann die Reputation des Unternehmens bei Kund:innen, Finanzinstituten und Stakeholdern positiv beeinflussen.
  • Sie genießen Vorteile im Bereich der Mitarbeiter:innengewinnung, -bindung und -motivation.
  • Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit ermöglicht eine Kostenreduzierung durch Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz, die Reduzierung von Umwelt- und Sozialrisiken sowie die Nutzung von Fördermaßnahmen und steuerlichen Vorteilen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaktivitäten.
  • Sie sind gut darauf vorbereitet, wenn die Pflicht zur standardkonformen Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt.

Gründe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Der Weg zu Ihrem ersten Nachhaltigkeitsbericht

 

Angebotsphase

Erstgespräch

Wir erläutern die rechtlichen Rahmenbedingungen, stellen Ihnen unsere Vorgehensweise vor und diskutieren gemeinsam mit Ihnen den Mehrwert einer strukturierten Nachhaltigkeitsberichterstattung für Ihr Unternehmen.

Angebot

Auf Basis des Erstgesprächs präsentieren wir Ihnen ein detailliertes Angebot mit Zeitplanung, Meilensteinen und Budgetschätzung.

Auftragsbestätigung

Nach Abstimmung des Angebots erhalten Sie die entsprechende Auftragsbestätigung und das Projekt kann starten.

Projektablauf

Nachhaltigkeitskonzept

Nach Zusammenstellung des internen Projektteams und Fixierung der Projektziele mit wesentlichen Meilensteine erstellen und verabschieden wir gemeinsam mit Ihnen die Eckpunkte des Nachhaltigkeitskonzepts – ausgehend von den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen.

Berichtsstandard

Wir erläutern Ihnen die Inhalte sowie die Vor- und Nachteile in Betracht kommender Berichtsstandards (z. B. GRI, DNK, zukünftige ESRS), unterstützen Sie bei der Entscheidungsfindung und schulen das interne Projektteam in den relevanten Kerninhalten des ausgewählten Berichtsstandards.

Nachhaltigkeitsbezogene Wesentlichkeitsmatrix

Ausgehend von dem ausgewählten Berichtsstandard entwickeln und präsentieren wir die Wesentlichkeitsmatrix Ihres Unternehmens.

Informationsbedarf

Wir identifizieren alle Informationen und Daten, die nach dem ausgewählten Berichtsstandard sowie den zuvor definierten Themen für den zu erstellenden Nachhaltigkeitsbericht benötigt werden und definieren relevante Nachhaltigkeits-KPIs.

Datenerhebung

Wir fragen alle benötigten Informationen durch checklistenbasierte Interviews ab und unterstützen Sie bei der Einrichtung entsprechender Berichtssysteme und Datenerhebungsprozesse im Unternehmen.

Berichterstattung

Auf Basis der erhobenen Daten erstellen und präsentieren wir einen Berichtsentwurf entsprechend des ausgewählten Berichtsstandards. Nach Abstimmung und Finalisierung des Nachhaltigkeitsberichts geben wir im Rahmen einer Abschlusspräsentation Handlungsempfehlungen zu einem optimierten Projektverlauf für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts im Folgejahr.

Unsere kostenfreien Webinare „CSRD Lunch Break“

Nutzen Sie unser kostenfreies Webinar-Angebot, um sich regelmäßig rund um Themen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung zu informieren.

Das nächste „CSRD Lunch Break“-Webinar mit Carsten Ernst findet am Freitag, 02. Juni 2023 zum Thema
„Alles was Sie über die ESRS-Cross-Cutting Standards D-ESRS 1 und D-ESRS 2 wissen müssen in 60 Minuten“ statt.

Im Detail erfahren Sie darin

  • Anforderungen an die Struktur und den Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts gemäß D-ESRS 1 „General requirements“
  • Prinzip der „double materiality“
  • Betrachtung der Liefer- und Wertschöpfungskette
  • Disclosure Requirements (DRs) des D-ESRS 2 „General disclosures“
  • Pflicht-DRs gem. D-ESRS 2.Appendix C

 

Jetzt anmelden

 

Sie haben ein Webinar verpasst? Kein Problem.
Über unseren YouTube-Kanal können Sie die Aufzeichnungen vergangener „CSRD Lunch Breaks“ jederzeit im Nachgang ansehen.

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News und Informationen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Erster Zertifikatslehrgang in Deutschland basierend auf der finalen CSRD und den near-final drafts der ESRS

Es ist unser Anspruch, die Teilnehmer*Innen frühzeitig und optimal auf die neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland vorzubereiten. Unser CSRS-Lehrgang basiert auf der finalen CSRD sowie den im November 2022 veröffentlichten near-final drafts der ESRS! Das Zertifikat »Certified Sustainability Reporting Specialist (CSRS)« soll in Zukunft ein Garant für Kompetenz im Bereich der CSRD/ESRS-Berichterstattung sein.“   Wenn nicht jetzt, wann dann? Qualifizieren Sie sich jetzt zu einem der ersten Certified Sustainability Reporting Specialists (CSRS) in Deutschland und zeigen Sie damit Ihre Kompetenz bei dem game-changer CSRD im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung! Mehr zum Seminar

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Die CSRD ist final

Soweit so gut. Aber was kommt nun auf mittelständische Unternehmen (Umsatzerlöse > € 40 Mio., Bilanzsumme > 20 Mio., Mitarbeitende > 250) zu? Im Kern vier Dinge:
  1. Pflicht zur Erstellung eines CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts erstmals für das Geschäftsjahr 2025.
  2. Pflicht zur Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts in Übereinstimmung mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
  3. Pflicht zur Einbeziehung der Taxonomie-Quoten gemäß der Taxonomie-Verordnung in den Nachhaltigkeitsbericht.
  4. Pflicht zur Erstellung/Offenlegung des Lageberichts incl. Nachhaltigkeitsbericht im ESEF/XHTML-Format mit Kennzeichnung der Nachhaltigkeitsinformationen.


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Die CSRD befindet sich auf der Zielgeraden

Nach nun bald einem Jahr steht die Verabschiedung der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) kurz vor der Verabschiedung. Mit dieser Richtlinie wird eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in Deutschland eingeläutet. Durch die Pflicht zur Aufnahme der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht handelt es sich bei dem Thema zukünftig in erster Linie um Bilanzrecht. Oder – um es in Anlehnung an ein Zitat von Prof. Luttermann zu sagen: „Nachhaltigkeitsberichterstattung der Zukunft ist Rechtsakt und kein Marketing“. Damit wird das Ziel der EU-Kommission erreicht, das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Augenhöhe zur Finanzberichterstattung zu heben. Über den weiteren Verlauf der Verabschiedung der Richtlinie sowie der anschließenden Umsetzung in nationales Recht halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

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Die zukünftigen Nachhaltigkeitsstandards nehmen Gestalt an

Der nach Verabschiedung der CSRD-Richtlinie in den Lagebericht aufzunehmende Nachhaltigkeitsbericht ist zwingend in Übereinstimmung mit den europäischen Berichtsstandards zu erstellen. Diese sogenannte „European Sustainability Reporting Standards (ESRS)“ werden derzeit auf europäischer Ebene entwickelt. Aktuell liegen bereits zahlreiche Entwürfe beziehungsweise sogenannte „Working Papers“ der zukünftigen ESRS vor. Damit haben wir bereits heute ein ziemlich klares Bild davon, wie die zukünftigen Nachhaltigkeitsberichte aussehen werden und welche Daten und Informationen hierfür bei den Unternehmen erhoben werden müssen. Eines kann bereits jetzt mit Sicherheit gesagt werden: der Nachhaltigkeitsbericht wird den Lagebericht deutlich erweitern und wir empfehlen dringend, sich so früh wie möglich mit diesem Thema zu befassen. Insbesondere die Einrichtung entsprechender Datenerhebungs- und Berichtsprozesse zwecks Generierung der für die Berichterstattung erforderlichen Daten und Informationen sollte keinesfalls unterschätzt werden.

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Zusammenarbeit mit DEKRA Sustainability Services im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung

Wir freuen uns, hiermit offiziell die Zusammenarbeit der Wirtschaftstreuhand GmbH und DEKRA Sustainability Services im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung bekannt zu geben. Mit der DEKRA haben wir einen starken Partner an unserer Seite und freuen uns auf zahlreiche interessante gemeinsame Projekte. DEKRA und WirtschaftsTreuhand ergänzen sich perfekt, um Unternehmen bei der Erstellung ihrer Nachhaltigkeitsberichte umfassend zu unterstützen.

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Gelungene Auftaktveranstaltung zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung

Los geht’s! Am 27. April war unsere Auftaktveranstaltung zum Thema Nachhaltigkeit in mittelständischen Unternehmen. Die Diskussion hat gezeigt, dass das Thema nicht unterschätzt werden darf und zeitnah mit den Vorbereitungen für den ersten Nachhaltigkeitsbericht auf Basis der europäischen Nachhaltigkeitsstandards begonnen werden sollte. Vielen Dank an unsere Referent:innen Zoe Rost (DEKRA Assurance Services), Prof. Dr. Christian Fink (Mitglied im DRSC-Fachausschuss „Nachhaltigkeitsberichterstattung“) und Carsten Ernst (Geschäftsführender Gesellschafter WirtschaftsTreuhand GmbH) Hier können Sie den ganzen Bericht dazu lesen.

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Ihr Ansprechpartner bei der standardkonformen Berichterstattung

Weshalb Sie bei uns in guten Händen sind?

  • Weil standardkonforme Berichterstattung zu unseren Kernkompetenzen zählt.
  • Weil KPIs des Nachhaltigkeitsberichts mit den Zahlen des Jahres-/Konzernabschlusses übereinstimmen müssen.
  • Weil es eine enge Verzahnung zwischen Nachhaltigkeits- und Lagebericht gibt.
  • Weil wir Impulse aus unseren Erfahrungen bei der Begleitung anderer Unternehmen geben können.
  • Weil wir die für Ihr Unternehmen und Ihre Zielsetzung relevanten Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung kennen und auf mittelständische Unternehmen skaliert und praxisorientiert anwenden.
  • Weil wir eng mit DEKRA Assurance Services GmbH kooperieren und Sie so umfassend bei Nachhaltigkeitsthemen unterstützen können.
  • Weil wir die Entwicklung der EU-Berichtsstandards intensiv verfolgen und somit bereits heute mitberücksichtigen können.

Kontaktformular

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Ansprechpartner

Carsten Ernst

Carsten Ernst
Geschäftsführender Gesellschafter
M +49 173 8710322
T +49 711 48931-503
Mail schreiben

Antworten auf Ihre Fragen

Was ist die CSRD-Richtlinie?

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) läutet eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung in Europa ein. Durch die CSRD wird sowohl der Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts als auch die zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen deutlich ausgeweitet.

Was muss ein Nachhaltigkeitsbericht enthalten?

Alle Informationen, die für das Verständnis der nachhaltigkeitsrelevanten Auswirkungen der Tätigkeiten des Unternehmens sowie das Verständnis der Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens erforderlich sind.

  • Erläuterung des Geschäftsmodells und Strategie des Unternehmens angesichts der Nachhaltigkeit
  • Beschreibung der Nachhaltigkeitsziele und – Nachhaltigkeitspolitik des Unternehmens und deren Ergebnisse
  • Wesentliche Risiken, denen das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsaspekten ausgesetzt ist und die Handhabung dieser Risiken
  • Die wichtigsten nachhaltigkeitsrelevanten Leistungsindikatoren

Wann werden Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht?

Die CSRD-Richtlinie sieht vor, dass der Nachhaltigkeitsbericht im Lagebericht enthalten sein muss. Es gelten somit die gleichen Offenlegungsfristen wir für den Jahresabschluss.

In welchem Format sollten die Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht werden?

Gemäß der ESEF-Verordnung in einem elektronischen und maschinenlesbaren Berichtsformat (XHTML). Die nachhaltigkeitsbezogenen Informationen als Teil des Lageberichts sollen darüber hinaus digital gekennzeichnet (getaggt) werden, so dass sie in den vorgesehenen europäischen Single Access Point einfließen können.